503 Naturschutz
Von der Nordseite des Kaiserstuhls zu der Rheinebene und den Auenlandschaften über die Vorbergzone bis in die Höhenlagen des Schwarzwalds repräsentiert der Landkreis Emmendingen eine vielfältige Naturlandschaft. Diese abwechslungsreiche Landschaft bietet zahlreichen Tier- und Pflanzenarten wertvolle Lebensräume und prägt zugleich das Landschaftsbild sowie die Möglichkeiten zur Erholung. Der Schutz und die Entwicklung dieser natürlichen Lebensgrundlagen sind daher zentrale Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Emmendingen.
Die Untere Naturschutzbehörde setzt sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt, den Schutz von Arten und Lebensräumen sowie die nachhaltige Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft ein. Sie wird als Fachbehörde an zahlreichen Planungen und Vorhaben beteiligt, etwa bei Bauleitplanungen, Straßen- und Infrastrukturprojekten, beim Ausbau erneuerbarer Energien, Flurneuordnungen und Einzelbauvorhaben. Darüber hinaus ist sie unter anderem für naturschutzrechtliche Genehmigungen, Landschaftsschutzgebiets- und Naturdenkmalverordnungen, Eingriffsregelungen sowie Maßnahmen der Landschafts- und Biotoppflege zuständig. In Zusammenarbeit mit dem Landschaftserhaltungsverband unterstützt sie außerdem den Vertragsnaturschutz und den praktischen Arten- und Biotopschutz.
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiter Naturschutz
- Sekretariat Naturschutzbehörde
- Allgemeine Büroorganisation
- Allgemeiner Schriftverkehr, Postabwicklungen sowie Koordination von Veranstaltungen
- Prüfung des Vorliegens eines Vorkaufsrechts nach § 66 BNatSchG und § 53 NatSchG
- Betreuung, Koordination EDV, Digitalisierung
- Betreuung der Naturschutzbeauftragten und Naturschutzwarte
Ansprechperson Recht
- Stellvertretung Fachbereichsleitung
- - Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange insbesondere in folgenden Verfahren:
- Windkraft
- Photovoltaik
- Straßen- und Radwegebau
Naturschutzrechtliche Beratung/Sachbearbeitung im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit (s. Karte)
Öffentlich-rechtliche Verträge
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des BNatSchG und NatschG BW (insbesondere der Kompensation von Eingriffen, der Einhaltung der Regelungen zum Schutz verschiedener Schutzgebiete und (besonders und streng geschützter Arten)
Ansprechperson Recht
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange zu Verfahren anderer Fachbereiche
- Naturschutzrechtliche Beratung/Sachbearbeitung im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit (s. Karte)
- Genehmigung von Auffüllungen, Abgrabungen, Rebplanien
- Prüfung naturschutzrechtlicher Vorkaufsrechte
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des BNatSchG und NatschG BW (insbesondere der Kompensation von Eingriffen, der Einhaltung der Regelungen zum Schutz verschiedener Schutzgebiete und (besonders und streng geschützter Arten)
Ansprechperson Recht
Zuständigkeitsschwerpunkte:
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange insbesondere in folgenden Verfahren:
- Leitungen aller Art
- Naturschutzrechtliche Beratung u. Sachbearbeitung im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit (s. Karte)
- Genehmigung von Auffüllungen / Abgrabungen / Rebplanien
- Betreuung der Naturschutzbeauftragten und Naturschutzwarte
-Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des BNatSchG und NatschG BW (insbesondere der Kompensation von Eingriffen, der Einhaltung der Regelungen zum Schutz verschiedener Schutzgebiete und (besonders und streng geschützter Arten)
Ansprechperson Fachfragen
- Ausbau der Rheintalbahn
- Ausbau der Autobahn
- Hochwasserschutz (z. B. Polderplanungen)
- Federführung bei besonderen Projekten (z.B. Wilde Weiden, Bahlingen)
- Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit
- Fachliche Bewertung von Eingriffen durch Bauleitplanung
- Fachliche Bewertung von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaft allgemein
- Ökokontomaßnahmen
- Kompensationsverordnung (Eingriffs- / Ausgleichsflächenkataster)
- Betreuung Naturschutzwarte
Ansprechperson Fachfragen
- Windkraftverfahren- Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit, Artenschutz (z. B. Wespen, Fledermäuse, Vögel, Gehege)
- Fachliche Bewertung von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaft
- Ansprechpartnerin Kandel
- Betreuung der Wespen- und Hornissenberater
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des BNatSchG und NatschG BW (insbesondere der Kompensation von Eingriffen, der Einhaltung der Regelungen zum Schutz verschiedener Schutzgebiete und (besonders und streng geschützter Arten)
Ansprechperson Fachfragen
- - Bibermanagement
- Bewertung von Eingriffen durch den Ausbau von Leitungen aller Art, Radwegen und Straßen
- Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit (s. Karte), u.a. im BereichArtenschutz (z. B. Wespen, Fledermäuse, Vögel, Gehege)
- Fachliche Bewertung von Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaft
- Naturschutzfachliche Mitwirkung in Flurbereinigungsverfahren und bei Auffüllungen, Abgrabungen, Kiesgruben, Steinbrüchen sowie sonstigen Erdaufschlüssen
- Vertragskontrollen (INVEKOS, Konditionalitäten)
- Ansprechpartner Naturschutzverbände
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des BNatSchG und NatschG BW (insbesondere der Kompensation von Eingriffen, der Einhaltung der Regelungen zum Schutz verschiedener Schutzgebiete und (besonders und streng geschützter Arten)
Ansprechperson Fachfragen
Ansprechperson Landschaftspflegerichtlinie
- Vertragsnaturschutz, fachliche und rechtliche Umsetzung der LPR unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Antrags über LaIS und LAIS-GIS
- Förderung der Maßnahmen zur Wolfsprävention
- Netzwerkbeauftragte „Wolf und Herdenschutz“
- Bibermanagement (Vertretung)
- Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden des Landkreises im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit
Ansprechperson Fachfragen
Ansprechperson Landschaftspflegerichtlinie
- FFH-Mähwiesen Beratung
- Vertragsnaturschutz
- Umsetzung der LPR unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Antrags über LaIS und LaIS-GIS
- Förderung von Maßnahmen der Wolfsprävention
- Netzwerkbeauftragte „Wolf und Herdenschutz
- Naturschutzfachliche Beratung und Betreuung der Städte und Gemeinden des Landkreises im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit
Ansprechperson Landschaftspflegerichtlinie
- Natura 2000-Beauftragter
- Koordination des Verwaltungsbereichs der Landschaftspflegrichtlinie (LPR)
- Maßnahmen nach der LPR zu Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und Arten der FFH- u. Vogelschutzrichtlinie innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten
- Maßnahmen nach der LPR in Gebieten von Biotopverbund-, Mindestflur- und Biotopvernetzungskonzepten
Leistungen
- Änderung des Entwicklungsziels einer Ökokonto-Maßnahme beantragen
- Ausnahme von den Abschaltzeiten für Fassadenbeleuchtung beantragen
- Baumfällgenehmigung beantragen
- Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
- Erdaufschüttung und Abgrabung beantragen
- Errichtung baulicher Anlagen beantragen (naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung)
- Ökokonto-Maßnahme beantragen
- Ökokonto-Maßnahme löschen
- Unterlagen für die Natura 2000-Vorprüfung einreichen
- Verlegen von Leitungen und Kabeln beantragen (Naturschutz)
- Zwischenbewertung Ökokonto-Maßnahme beantragen





